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Kein Löschkandiat
Der Artikel ist kein Löschkandidat, da der Text als Zitat gekennzeichnet ist. --Poldi 18:20, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Lieber Poldi, auf die Spitze getrieben könnte man so die kompletten Romane in die PP übernehmen, ohne eine eigene HZF zu schreiben. Die Vorgehensweise, eine Kurzfassung über die Nutzung eines Zitats zu erreichen, widerspricht doch der bisherigen Vorgehensweise für die Erstellung von Artikeln. Ich bleibe dabei: Ein Zitat solcher Länge überschreitet das zulässige Maß und gehört gelöscht. Ohne Text ist der Artikel nur eine leere Hülle und kann daher nicht einmal als Stub weiterbestehen, gehört daher ebenfalls gelöscht. Entweder, hier werden richtige Artikel geschrieben oder man lässt es eben. --GolfSierra 18:33, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Nein, GolfSierra, so kann man nicht komplette Werke übernehmen. Da hat das Urheberrecht dann doch etwas gegen :-) Nach meiner Interpretation des Urheberrechtes und der Anwendung von Zitaten, ist die kurze Verlagsinformation nicht durch das Urheberrecht geschützt. Das Zitat des Verlages fehlt die schöpferische, kreative Leistung die es von anderen Werken in seiner Originalität unterscheidet. siehe hier. Ob wir solche Stubs überhaupt als Artikel einstellen sollten, haben wir schon oft diskutiert. Ehrlich gesagt finde ich unser Vorgehensweise schizophren. Wir möchte lieber rote Links, da rote Links auf Todos hinweisen, aber bei HZF lassen wir da gerne fünfe gerade sein. Aber lange Rede kurzer Sinn. Dein Argument für die Löschung ist leider keines. --Poldi 19:09, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Ich sehe diese Kurzzusammenfassung auch als "appetizer"! Somit wird jeder Leser motiviert sich zu vertiefen und anschließend hier neu zu verewigen. Die Seite bräuchte BTW auch nicht gänzlich gelöscht werden, selbst wenn vorerst KEINE Handlungszusammenfassung vorhanden ist. --PPFan 19:16, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Sehe ich leider anders. Quelle: Zitate Ganze Werke sind in wissenschaftlichen Arbeiten als Großzitate zulässig, was hier abre nicht vorliegt. Kämen also Kleinzitate zum Tragen. Die zulässige Länge der Zitate ist nicht definiert, soll aber dem Zweck angemessen sein. Könnte man für diesen Artikel gelten lassen, wenn nicht das Problem mit dem Copyright selbst wäre. Das Zitat ist von den Internetseiten von FanPro (andere Zitate stammen von der Ulisses GmbH), und für ein Zitat liegt eben keine Genehmigung vor. Zudem ist der Link tot, die Domain gibt es nicht mehr. Zu den Zitaten, die von der Ulisses GmbH stammen: Unten auf der Internetseite der Ulisses GmbH steht »© 2012, Ulisses Spiele, all Rights reserved.«, im Impressum steht sogar
- Ich sehe diese Kurzzusammenfassung auch als "appetizer"! Somit wird jeder Leser motiviert sich zu vertiefen und anschließend hier neu zu verewigen. Die Seite bräuchte BTW auch nicht gänzlich gelöscht werden, selbst wenn vorerst KEINE Handlungszusammenfassung vorhanden ist. --PPFan 19:16, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Nein, GolfSierra, so kann man nicht komplette Werke übernehmen. Da hat das Urheberrecht dann doch etwas gegen :-) Nach meiner Interpretation des Urheberrechtes und der Anwendung von Zitaten, ist die kurze Verlagsinformation nicht durch das Urheberrecht geschützt. Das Zitat des Verlages fehlt die schöpferische, kreative Leistung die es von anderen Werken in seiner Originalität unterscheidet. siehe hier. Ob wir solche Stubs überhaupt als Artikel einstellen sollten, haben wir schon oft diskutiert. Ehrlich gesagt finde ich unser Vorgehensweise schizophren. Wir möchte lieber rote Links, da rote Links auf Todos hinweisen, aber bei HZF lassen wir da gerne fünfe gerade sein. Aber lange Rede kurzer Sinn. Dein Argument für die Löschung ist leider keines. --Poldi 19:09, 19. Sep. 2012 (UTC)
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- Die Zusamenfassung ist nicht als Werk Dritter gekennzeichnet, somit augenscheinlich geistiges Eigentum der Ulisses GmbH.
- Also zitieren ohne Erlaubnis geht nicht. Und deshalb bin ich dafür, den Artikel zu löschen. --GolfSierra 19:51, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Nochmal. Das Verlagszitat ist KEIN schützenswertes Werk. Da können noch beliebige Copyright-Hinweise und Anmerkungen auf der Seite sein. Das hebelt nicht deutsches Recht aus. --Poldi 20:02, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Poldi, und selbst wenn Du mit dem Copyright recht hättest. Du torpedierst hier gerade eine der wesentlichen Grundlagen für die PP, nähmlich den Anspruch an die Mitarbeiter, eigene Texte zu erstellen. Scheint Dir aber völlig wurscht zu sein. Aber mach mal, i scho recht. Thema erledigt! --GolfSierra 20:15, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Dann schreib doch nicht Löschkandidat wegen Urheberrechtsverletzung. Ich kann dir doch nur auf das antworten, was du schreibst, nicht auf das was du denkst!! Ich habe vor kurzen die Diskussion geführt fast leere HZF zu löschen. Ergebnis war, solche Artikel stehen zulassen. Über was soll ich jetzt noch mit dir Diskutieren? Der Käs ist gegessen. --Poldi 20:27, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Poldi, und selbst wenn Du mit dem Copyright recht hättest. Du torpedierst hier gerade eine der wesentlichen Grundlagen für die PP, nähmlich den Anspruch an die Mitarbeiter, eigene Texte zu erstellen. Scheint Dir aber völlig wurscht zu sein. Aber mach mal, i scho recht. Thema erledigt! --GolfSierra 20:15, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Nochmal. Das Verlagszitat ist KEIN schützenswertes Werk. Da können noch beliebige Copyright-Hinweise und Anmerkungen auf der Seite sein. Das hebelt nicht deutsches Recht aus. --Poldi 20:02, 19. Sep. 2012 (UTC)
- Ich kenne mich mit dem Urheberrecht nicht aus, finde GolfSierras Bedenken aber berechtigt. @Poldi, aus dem von Dir vorgebrachten Link zum BMWi kann ich nicht herauslesen, dass der Klappentext nicht dem Urheberrecht unterliegt. Es handelt sich nämlich meist eben nicht um ein Zitat aus dem Buch, sondern um eine Kurzzusammenfassung des Inhalts oder eben »Appetizer«, weshalb ich hier durchaus eine gewisse schöpferische Eigenleistung sehen würde. Ich bin da wie gesagt kein Experte und lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen, aber so lange ich keine genaueren Details kenne, würde ich vorsichtshalber auch lieber löschen.
- BTW: In Perrypedia:Diskussion/Archiv 2009 - 2010#Handlungszusammenfassungs-Stubs war die Mehrheit (einschließlich Poldi) für »lieber rote Links als HZF-Stubs«. Kürzlich gab es eine weitere Diskussion darüber. Im konkreten Fall wurde dafür gestimmt, den HZF-Stub stehen zu lassen. Ich meine die Entscheidung aber so verstanden zu haben, dass es sich um die HZF-Stubs zu den Verlagsneuerscheinungen handelt, immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass unsere bewährten HZF-Schreiber die Stubs sowieso innerhalb überschaubarer Zeit mit Fleisch füllen. Für alte Produkte wurde nichts festgelegt, aber irgendwo tauchte die Andeutung auf, dass schon einmal eine ganze Reihe solcher inhaltslosen HZF gelöscht wurde. Hier geht es jetzt um ein Buch aus 2010, also alt genug, um nicht mehr von einer Verlagsneuerscheinung zu sprechen. Somit könnte zu Recht auch das Löschen beantragt werden, weil dieser Artikel in seiner jetzigen Form nicht dem Anspruch der Perrypedia gerecht wird. Meine private Meinung damals wie heute ist, dass der Artikel gern stehen bleiben darf; aber gemäß Mehrheitsmeinung müsste der Artikel gelöscht werden.
- @Poldi, kannst Du Deine Argumente noch untermauern? Ansonsten schließe ich mich dem Löschantrag an. --Klenzy 08:48, 20. Sep. 2012 (UTC)
- Wg. Urheberrecht: Vielleicht sollten wir einfach mal beim Verlag nachfragen, ob die mit dem »Zitat« einverstanden sind. --Johannes Kreis 08:52, 20. Sep. 2012 (UTC)
- Mensch Johannes. Das wäre doch viel zu einfach. Bezüglich der Definition der schöpferischen und kreativen Leistung verweise ich auf den Artikel zur Schöpfungshöhe in der Wikipedia.
- Da steht: Die Rechtsprechung entwickelte ein Konzept verschiedener gradueller Stufen:
- das handwerkliche Können eines Durchschnittsgestalters wird nicht geschützt,
- das Geschmacksmusterrecht setzt eine mit „nicht zu geringem Abstand“ über den Durchschnitt hinausgehende Leistung voraus und
- erst wenn darüber hinaus ein „bedeutendes schöpferisches Überragen“ der durchschnittlichen Tätigkeit eines Gestalters vorliegt und über den durch den Zweck gebotenen Entwurf ein „erheblicher ästhetischer Überschuss“ erreicht wird, greift das Urheberrecht.
- Da steht: Die Rechtsprechung entwickelte ein Konzept verschiedener gradueller Stufen:
- Überragt der Klappentext in seiner »Schöpfung« wirklich das Werk eines durchschnittlichen Gestalters? Aus meiner Sicht nicht und daher fällt der Text für mich nicht unter das Urheberrecht. Wie gesagt, da ändern auch noch so viele C-Vermerke und Hinweise auf das Urheberrechts nicht. --Poldi 19:17, 20. Sep. 2012 (UTC)
- Noch ein Nachtrag. Auf der Seite von Ulisses Medien & Spiel Distribution GmbH steht im Impressum noch folgendes: »Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.« Wir sind nicht kommerziell. Überraschend find ich, dass es FanPro nicht mehr gibt. --Poldi 19:56, 20. Sep. 2012 (UTC)
- Na ja, das klingt so halb und halb überzeugend. Die durchschnittlichen Klappentexte würde ich eher nicht als bedeutend, überragend, besonders ästhetisch einstufen. Im Gegenteil frage ich mich manchmal, wer den Schwachsinn fabriziert... also, lassen wir's gelten. --Klenzy 19:58, 20. Sep. 2012 (UTC)
- Mensch Johannes. Das wäre doch viel zu einfach. Bezüglich der Definition der schöpferischen und kreativen Leistung verweise ich auf den Artikel zur Schöpfungshöhe in der Wikipedia.
- Wg. Urheberrecht: Vielleicht sollten wir einfach mal beim Verlag nachfragen, ob die mit dem »Zitat« einverstanden sind. --Johannes Kreis 08:52, 20. Sep. 2012 (UTC)