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Kontoinhaber: PERRY RHODAN FAN ZENTRALEDeine Spenden helfen, die Perrypedia zu betreiben.Notstandsgesetz
Das Solare Imperium wurde in seiner Geschichte mehrfach auf Basis von Notstandsgesetzen regiert.
Geschichte
Liquitiv-Krise und Cardif-Rhodan
Im Juli 2103 verhängte Reginald Bull den Notstand über eine Pharmazeutische Fabrik in Pagny sur Moselle, als Arbeiter die Produktion des Liquitiv-Gegenmittels Allitiv lahmlegten. Dabei ließ er explizit auf die mögliche Deportation der Streikenden hinweisen. (PR 112)
Im Sommer desselben Jahres ließ Cardif-Rhodan im Solaren Parlament eine neue Notstandsgesetzgebung verabschieden. Sie überließ dem Administrator deutlich ausgeweitete Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten. Cardif-Rhodan nutzte dies sogleich, um eine Art Hexenjagd auf ihm unbequeme Verantwortungsträger, darunter Mitglieder der Solaren Regierung, ganze Raumschiffsbesatzungen und Fremdwesen, zu unternehmen. Nach dem Tode Cardifs auf Trakarat und seiner Rückkehr nach Terra unternahm Perry Rhodan bewusst nichts, um die Notstandsgesetze wieder zu ändern. (PR 116, PR 117)
Fall Laurin, Cappin-Bedrohung und der Schwarm
Während der Krisen des Falls Laurin, der Bedrohung durch die Cappins, sowie während und nach der durch den Schwarm ausgelösten Verdummung regierte Perry Rhodan vermehrt oder völlig auf Basis der Notstandsgesetze. (PR 570) So wies Rhodan im Juni 3444 seinen Stellvertreter Bull an, per Notstandsgesetzen eine mit Lebensmitteln bestückte Flotte nach Asporc zu entsenden, um die dortigen Hungersnöte zu beenden. (PR 585) Erst die erste Wahl zum Großadministrator nach vierzehn Jahren am 1. August 3444 brachte die Rückkehr zur gewohnten parlamentarischen Demokratie. (PR 599)
Laren-Krise
Während sich das Solsystem vor den Laren hinter dem ATG-Feld versteckte, trieb Rhodan seine Pläne, die Erde durch einen Sonnentransmitter vor dem Konzil in Sicherheit zu bringen, durch die Anwendung der Notstandsgesetze voran. (PR 672)
Bekannte Artikel
In der Fassung des Jahres 2103 legte bereits § 1 Absatz 1 die Strafe der Deportation als mögliche Konsequenz bei Zuwiderhandlung fest. In § 43 Absatz 2 wurde die Verhängung des Notstandes geregelt. (PR 112)