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Ist "Graf" tatsächlich ein Namensbestandteil oder doch nur ein Titel? --Cuore 18:43, 20. Sep. 2011 (CEST)
- OK - es ist nur eine Vermutung, aber ich glaube das ist Teil des Namens. Vorausgesetzt, des Solare Imperium hat für die Region Deutschland das deutsche Namensrecht von 1919 übernommen. Wie das mit dem Adel und den regierenden Häusern nach 1990 gehandhabt wurde, ist immer noch eine nicht erzählte Geschichte ... --Thinman 21:36, 20. Sep. 2011 (CEST)
- Graf ist ein Namensbestandteil, siehe Adelstitel. Zitat: »Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz oder Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz.«
- »von« ist ein ehemaliges Adelsprädikat, das ebenfalls Bestandtteil des Namens geworden ist, siehe Adelsprädikat. Zitat: »Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch nach dem bürgerlichen Recht Bestandteil des Namens geworden.« --GolfSierra 22:01, 20. Sep. 2011 (CEST)
- Wie schon gesagt - nur für Deutschland. Wenn er Luxenburger oder Lichtensteiner ist, kann die Sache auch völlig anders aussehen. Bei einem Österreicher gibt es das nicht mehr. Nikki Lauda wäre nach deutschem Recht Nikolaus Ritter von Lauda. Die Frage bleibt - wie wurde das im Solaren Imperium gehandhabt ? --Thinman 23:06, 20. Sep. 2011 (CEST)