Ehevertrag

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Der Ehevertrag, auch Ehekontrakt genannt, wird anstelle einer Heirat abgeschlossen.

Beschreibung

Der Ehevertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden und verpflichtet zwei Individuen in dieser Zeit füreinander.

Anmerkung: Weitere Einzelheiten wie etwa gesetzliche Regelungen und daraus resultierende Rechte und Pflichten sind nicht bekannt.

Der Vertrag scheint recht schnell und formlos abzuschließen zu sein, so haben Julia Vanbelt und Leutnant Fuma ihn innerhalb eines Tages unterzeichnen können. (PR 715) Wer ihn ausstellt oder einen Ehevertrag für gültig erklärt, ist unbekannt. An Bord der SOL ist hierfür die Zentrale der Familiensektion zuständig. (PR 772)

Der Ehevertrag kann auch eine Regelung enthalten, dass einer der Partner den Familiennamen des anderen annimmt. (PR 1344)

Es existiert auch noch das alte Ritual der Heirat, das aber wohl erheblich selten geworden war. Diese musste nach wie vor durch einen Standesbeamten durchgeführt werden. (PR 799)

Es gibt auch einen Ehevertrag zu dritt, diese Konstellation wird Drittpartnerschaft genannt. Bekannt ist etwa die Drittpartnerschaft der Eltern von Pri Sipiera. (PR 2701)

Quellen

PR 715, PR 772, PR 799, PR 1344, PR 2701